Delegiertenwahl GEMA Mitgliederversammlung 2009 München
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA vertritt Komponisten, Textdichter, Songschreiber und Musikverleger. Hinter der GEMA stehen über 63.000 Mitglieder. Die GEMA vertritt im Wettbewerb mit anderen Verwertungsgesellschaften das gesamte Weltrepertoire an urheberrechtlich geschützter Musik. Die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Internet oder anderen Netzen ist gebührenpflichtig. Dies betrifft den Download des Werkes auf eine Festplatte genauso, wie das Anhören der Werke – das Streaming. Die Tarife sind auf der Website der GEMA unter dem Punkt Online bereitstellen veröffentlicht.
(Bildquelle: GEMA)
Auf der GEMA-Mitgliederversammlung 2009 der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder in München fanden Delegiertenneuwahlen statt. Für die Berufsgruppe der Verleger wurde Stefan Braun in den Kreis der Delegierten wiedergewählt.
Stefan Braun (MCDP International Distribution & Publishing), ist Dipl.-Ing. für Medien und Diplom-Sachverständiger (BWA) Medienproduktion und Mediendesign, Studium an der Hochschule der Medien in Stuttgart und Europäische BWA Hochschule für Wirtschaft und Management in St. Gallen (Schweiz), Mediengestalter, Herausgeber, Verleger, Autor.
Seit 1995 ist er Musikverleger und Labelinhaber. Auf dem Label “Vampirette Music” werden Rock’n’Roll- und Rockabilly-Produktionen produziert, veröffentlicht und international vertrieben, “FOXROCKS” beschäftigt sich mit Rock und Alternativ, das Label “Second Earth” bedient den Bereich Filmkompositionen, New Age und Weltmusik. Neu hinzugekommen sind die Labels “SUITE 51”, auf dem Dance, Techno, Electro und House produziert und veröffentlicht werden und das Label “The Frankfurter Label”, auf dem Schlager, anspruchsvolle Klassik sowie Chansons und Liedermacher betreut werden. “The Frankfurter Label” steht für den “One For All”-Gedanken. MCDP International Publishing arbeitet sowohl im Eigenverlag als auch in der Administrierung sowie als Subverleger von anderen nationalen und internationalen Verlagseditionen.
Neben der Label- und Verlagsarbeit arbeitet Stefan Braun auch als Medienberater, Sachverständiger und Gutachter für Medienproduktion und Mediendesign in Frankfurt am Main. Er vertritt seit 2006 als Delegierter der “Berufsgruppe Verleger” die Rechte und Interessen der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder der GEMA.
“Ein System, das von den Menschen nicht mehr verstanden wird, weil es zu kompliziert ist, wird als ungerecht empfunden. Die GEMA ist in der Tat ein sehr kompliziertes Gebilde und es ist auch nicht absehbar, dass sich daran kurzfristig etwas ändern wird. Es bedarf eigener Anstrengungen, die Strukturen der GEMA zu verstehen und zu entdecken, wie das System “Solidargemeinschaft” funktioniert. Nicht jeder steht hinter dieser Idee der Solidargemeinschaft und einige wenige versuchen mit sogenannten “Geschäftsmodellen” sich persönliche, finanzielle Vorteile auf Kosten anderer zu verschaffen. Hierauf muss die GEMA reagieren und Gesetzeslücken in Satzung und Verteilungsplan ändern. Es entsteht eine Spirale, die die Komplexität des Themas eher erhöht anstatt sie zu vereinfachen. Deshalb ist die GEMA aber noch nicht annährend so ungerecht, wie es an manchen Stellen “gefühlt” wird. Die GEMA ist eine sinnvolle Einrichtung der kollektiven Rechtewahrnehmung. Waren angeschlossene und außerordentliche Mitglieder vor einigen Jahren “nur” Beitragszahler und einem Inkassosystem angeschlossen, mündet die GEMA unter Führung von Herrn Dr. Harald Heker in eine wesentlich transparentere Richtung. Dr. Heker hat verstanden, dass die Mitglieder Offenheit, Mitbestimmung und Hilfestellung wünschen. Nennenswertes Highlight sind z.B. die GEMA-Wissen Workshops und die neue gelebte Offenheit und Transparenz, die es weiterzuentwickeln gilt.
Zu begrüßen ist es, dass die GEMA Stellung bezieht und sich positiver wie negativer Kritik stellt. Eine Neuausrichtung der kollektiven Rechtewahrnehmung, gerade auch auf die vielfältigen Herausforderungen im Onlinegeschäft gebietet schnellstes aktives Handeln, um den Anschluss an diese neue und zukünftig marktdominierende Nutzungsart nicht zu verlieren. Alle kulturellen und medialen Ereignisse werden davon abhängen. So muss sich die GEMA fit machen, um im Onlinegeschäft richtig und wettbewerbsgerecht zu verhandeln, gleichzeitig ihren Wahrnehmungsberechtigten ihre Ansprüche richtig und gerecht abzurechnen sowie darzustellen. Im aktuellen GEMA Jahrbuch 2009 liest man im Vorwort über die europaweite Lizenzierung, dem Kampf gegen Internetpiraterie, Serviceorientierung der GEMA oder dem Bestreben, eine führende Rolle einzunehmen. Sehr geehrter Herr Dr. Heker, wir Delegierten bitten Sie, diese Ziele weiter zu verfolgen und dabei keine Zeit zu verlieren. Eine verpasste Chance kann in diesem schnellen Geschäftsfeld nicht mehr wett gemacht werden. Ich persönlich als gewählter Delegierter der Berufsgruppe der Verleger der angeschlossenen und außerordentlichen Mitglieder begrüße diesen Wandel und sichere Vorstand und Mitgliedern auch zukünftig meine engagierte Unterstützung zu.”
Delegierte der Berufsgruppe Verleger, Mitgliederversammlung 2009, München
Vorne v.l.n.r.: Enno Heymann, Hans-Ulrich Pohl, Esther Maria Roos, Karin Wirthmann, Rosita Kürbis
Hintern v.l.n.r.: Stefan Benn, Thomas Ritter, Stefan Braun, Willi Schlösser, Lars Witzel
(Bildquelle: Mathis Beutel)
Herman Hesse hat einmal geschrieben: “Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen”. Als GEMA-Delegierter befindet man sich ständig in dieser Situation.
Erreichtes Ziel
Die GEMA hat endlich die praxisfremden Vergütungssätze VR-W1 und VR-W2 abgeschafft und gegen eine neue Preisstruktur VR-Wi ersetzt. VR-W steht für die Vergütungssätze bei Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires als Hintergrundmusik in Websites mit Informations- und Präsentationsinhalten. Die bisher werkbezogen berechneten Gebühren werden durch unterschiedliche “Flatrate”-Tarife abgelöst und stehen damit in neuer Transparanz und Einfachheit Musiknutzern zur Verfügung. Die Vergütungstarife unterteilen sich in 5 Kategorien zwischen 35 und 400 EUR. (01.04.2009)
Musik auf Internetseiten
Die GEMA-Delegierten der Berufsgruppe Verleger treten vernetzt auf und haben sich in verschiedenen Arbeitsbereichen organisiert und aufgeteilt. Nachfolgend die Aufgabenfelder, für die ich neben allen verlegerischen Belangen Ihr Ansprechpartner sein möchte:
Aufgabenbereiche als Delegierter:
1. Kompetente Bindegliedfunktion zwischen den angeschlossenen und außerorderntlichen Verlegern und der Verwertungsgesellschaft sowie die Wahrnehmung der Interessen und Rechte von angeschlossenen und außerordentlichen Mitgliedern.
2. Verbesserte Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bei Anträgen zur Tagesordnung
Anträge, die von Aufsichtsrat und Vorstand an der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden, sind überwiegend juristisch formuliert. Ihre Begründungen sind oftmals aus dem Zusammenhang gerissen und deshalb nur schwer verständlich. Missverständnisse sind die Folge. Ich fordere für Anträge, die auf komplexe Vorgänge im Verteilungsplan ändernd eingreifen sollen, neben der juristischen Komponente eine bessere, anschaulichere und beispielhaftere Darstellung der Begründung durch die Antragsteller.
3. Mitarbeit beim Setzen von Standards im Onlinegeschäft: Die Abrechnung, das Handling und speziell die Ausschüttung von über Download generierten Vergütungseinnahmen an die Berechtigten sind derzeit ein echtes Problem, das bei der Mitgliederversammlung sichtbar wurde: Explodierende Nutzung von Online-Repertoire und gleichzeitig Einnahmen mit nur einstelligen Millionenbeträgen bei dagegen stehenden Umsatzeinbrüchen in Millionenhöhe der klassischen Geschäftsbereiche. Die Verwertungsgesellschaft/en, die Industrie (z.B. Softwarehersteller, die Abrechnungsprogramme herstellen oder E-Commerce-Plattformen, die digitalen Download bereitstellen) müssen Vorgaben erhalten, die diesem Problem Rechnung tragen.
Die Problemzonen sind: Mikropayment, fehlende Bezugsgrößen bei der Abrechnung, fehlende klare Aussagen über die Abrechnungs- und Auszahlungsmodalitäten sowie Repertoirezuordnungen.
Dieser Problematik müssen Standards folgen, bei der die GEMA europäischer Vorreiter sein kann. Vom Gesetzgeber können hier keine sinnvollen, fachlichen Lösungen erwartet werden.
4. Mehr Transparenz in der Präsenz der Delegierten
In der öffentlichen Transparenz der Delegierten seitens der GEMA Verwaltung gibt es noch einiges zu tun. Die Delegierten sollten
- im GEMA-Jahrbuch sowie mindestens nach deren Wahl auch
- im “virtuos” vorgestellt werden.
- Die GEMA sollte ein geschlossenes Internet-Forum im GEMA-Bereich einrichten, wo Delegierte und Mitglieder über Themen diskutieren können.
Nicht jedes Mitglied informiert sich ausschließlich über das Internet. Der Argumentation, diese Infos aus “Platzmangel” weglassen zu müssen, kann ich nicht folgen. Ein zusätzlicher Druckbogen hat 4 Seiten, der mit Delegierteninformation gut gefüllt wäre. Das wäre einer verbesserten Transparenz geschuldet.
5. Digitale Download-Verteilungsdaten
Die digitalen Daten sollen das Datenhandling gegenüber der papierbehafteten Werke-Abrechnung erleichtern. Das Gegenteil ist der Fall: Die Daten werden “nackt”, d.h. als Datenliste zum Download durch die GEMA zusammengestellt. Eine Beschreibung über die Struktur muss im Informationsbereich gesucht werden. Die bereitgestellte Datensatzstruktur erläutert die Inhalte der Felder entsprechend. Diese Struktur ist aber missverständlich aufgebaut und durch die häufigen Änderungen seitens der GEMA nicht immer auf dem aktuellsten Stand. Für September 2009 wurde ein Online-Kontozugang angekündigt, der erste Überblicke über Abrechnungsdaten verspricht. Hier sollte in einem zweiten oder dritten Schritt der Bereich der Verteilungsdaten besser angeknüpft werden.
6. Verbesserte Werke-Anmeldung bei Generalverträgen im Sub-Publishing
Derzeit existiert immer noch ein mit administrativ hoher Verwaltungsarbeit manuelles, papierbehaftetes Werke-Anmeldungsverfahren. Die praktizierte Werke-Anmeldung steht dabei im Widerspruch zu den angekündigten Vorhaben, effizient, konkurrenzfähig und zukunftsorientiert zu arbeiten und ist zudem nicht mehr zeitgemäß.
Wünschenswert wäre hierfür ein erleichtertes Verfahren, subverlegte Werke mindestens als CSV-Datei (o.ä. gängige Formate) anliefern zu können, wobei die GEMA eine Strukturvorgabe macht. Ein weiterer Schritt der Onlineanmeldung kann zu späterer Zeit erfolgen. Hintergrund ist die Katalogübernahme von hunderten oder tausenden von Werken im Co-Verlag, also Repertoireübernahmen, die durch Generalverträge zwischen Originalpublisher und Subpublisher geregelt sind und damit die immer gleichen Rahmenbedingungen existieren.
7. Optimierung der Werkausdrucke in Verbindung mit der “Erweiterten Online-Datenbank” für Mitglieder
Die Anforderung der eigenen Werkdaten ist bei der GEMA nicht kostenfrei. Die allgemein nutzbare GEMA-Datenbank zeigt, sowohl im Standard-, als auch im erweiterten Onlinebereich nur die Werke an, die bereits Gelder eingespielt haben (voll ausregistrierte Werke). Da subverlegte Werke nicht bestätigt werden und u.U. auch nicht recherchierbar sind, kommt man um einen Werkausdruck nicht herum, wenn man die Werknummer in Erfahrung bringen möchte. Die Praxis zeigt, dass papierhaft angemeldete und nicht bestätigte Subverlagswerke nicht zwingend immer in der GEMA-Datenbank als registriert landen und oftmals über die Abteilung Mechanische Vervielfältigungsrechte als unregistriert wieder auftauchen.
Werknummern werden von der GEMA nur dann kostenfrei mitgeteilt, wenn es sich um eine Katalogübernahme handelt, wobei der bereits existierende Katalog abgefragt wird. Später neu dazu registrierte Werke bleiben in Bezug auf die Werknummer unbekannt, wenn sie keine Gelder einspielen. Die Werknummer ist allerdings eine wichtige Bezugsgröße.
8. Ich sehe eine weitere Arbeitsgrundlage darin, den Datenbankzugang für Mitglieder in naher Zukunft kostenfrei zu gestalten. Die GEMA möchte sich serviceorientiert wandeln und konkurrenzlos werden.
Diskussionsvorschlag für die Erarbeitung einer Antragsstellung zur Mitgliederversammlung 2010
Repräsentanz der Delegierten in Gremien
Repräsentanz der Delegierten als Vertreter aller Wahrnehmungsberechtigten in den entscheidungserheblichen Gremien, die an der Wertschöpfungskette, besonders bei der Verteilung, beteiligt sind.
Delegierte sind bisher nur im Wertungsausschuss (U- und E) vertreten. Mangelnde Transparenz existiert durch fehlende Repräsentanz der Wahrnehmungsberechtigten in den anderen Ausschüssen, die mit den Fragestellungen der Verteilung zu tun haben.
Delegierte sollten auch in beratender oder beisitzender Funktion in andere Ausschüsse entsendet werden können, wie z.B.
- Verteilungsplankommission
- Wirtschaftsausschuss
- GEMA-Sozialkasse
- Tarifausschuss
- Aufsichtsrat
Wertediskussion
Ich möchte eine Wertediskussion über den “Wert der Musik” anstoßen. Ich sehe hier einen langfristigen Effekt über einen Wertewandel beim Endnutzer, der lernen soll, dass es Musik nicht “umsonst” gibt.
Ausschlaggebend für den Beginn der Diskussion war der von mir regelmäßig durchgeführte “Kontrollgang” bei iTunes, Musicload und Amazon & Co., also auf allen mir bekannten Online-Plattformen, wo Veröffentlichungen durch den Content Aggregator bereits online zu finden sind. Was ich da neuerdings zu lesen bekomme, bestärkt meine Befürchtungen, dass durch falsche Kommunikation an den Endkunden dieser in seiner Auffassung bestärkt wird, Musik sei “kostenlos” zu haben, oder noch schlimmer, Musik gehe nach dem Kauf in das “Eigentum des Käufers” über.
Kundeninformation bei MUSICLOAD:
Zitat: “Rechte: unbegrenzt kopieren, unbegrenzt brennen, unbegrenzt abspielen”
Kundeninformation bei Amazon.com:
Zitat: “The albums and songs you purchase from AmazonMP3 Music Downloads are free of Digital Rights Management software so that you have the flexibility to play them on any of your media players, PC or burn them to CD.”
Ich will es bei diesen zwei Beispielen belassen, es gibt hier die abstrusesten Marketingaktionen, die alles Mögliche von Freiheit und Flexibilität versprechen.
Fatal ist das daraus resultierende, falsch kommunizierte Verständnis, dass “unbegrenzte” Freiheiten, die über die private Nutzung hinaus gehen, faktisch gar nicht existieren.
Die Filmindustrie ist mit der Copyrightinformation bisher besser umgegangen. Auf jeder legalen DVD z.B., prangern dicke “FBI-Warnings”, auch im digitalen Online-Home-TV über Decoder finden sich die Copyright-Informationen. Alle Softwarehersteller haben Lizenzerklärungen in ihren Produkten integriert. Selbst, wenn kaum einer diese Warnhinweise liest, weiß doch jeder, dass es sie gibt. Im Musikgeschäft sucht man nach diesen Hinweisen vergeblich.
Ein “End User Agreement” ist auch für die Musik von Nöten, das den Käufer auf eine “ausschließlich private Nutzungsart” in Form einer erteilten Lizenz hinweist. “Ich kaufe also nicht die CD, sondern nur eine Lizenz der darauf befindlichen Musik” (analog zur gängigen Praxis bei Software).
Wenn man Verbände und Content-Anbieter überzeugen kann, diese Lizenz-Situation gut argumentiert nach außen zu kommunizieren, wäre ein erster Schritt des Wertewandels schon eingeleitet.
Dipl.-Ing. Stefan Braun, gema_delegierter [at] stefanbraun [punkt] eu
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