Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA vertritt Komponisten, Textdichter, Songschreiber und Musikverleger. Die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Internet oder anderen Netzen ist lizenzpflichtig. Dies betrifft den Download des Werkes auf eine Festplatte, sowie das Anhören der Werke – das Streaming.
“Ein System, das von den Menschen nicht mehr verstanden wird, weil es zu kompliziert ist, wird als ungerecht empfunden. Die GEMA ist in der Tat ein sehr kompliziertes Gebilde und es ist auch nicht absehbar, dass sich daran kurzfristig etwas ändern wird. Es reicht aber auch nicht aus, kreative leistungen nur zu schätzen, es gilt sie auch zu schützen.”
Die GEMA-Delegierten der Berufsgruppe Verleger treten vernetzt auf und haben sich in verschiedenen Arbeitsbereichen organisiert und aufgeteilt. Nachfolgend die Aufgabenfelder, für die ich neben allen verlegerischen Belangen Ihr Ansprechpartner sein möchte:
Unterstützung von Anträgen:
Repräsentanz der Delegierten in Gremien
Repräsentanz der Delegierten als Vertreter aller Wahrnehmungsberechtigten in den entscheidungserheblichen Gremien, die an der Wertschöpfungskette, besonders bei der Verteilung, beteiligt sind.
Delegierte sind bisher nur im Wertungsausschuss (U- und E) vertreten. Beseitigung mangelnder Transparenz und Demokratie durch Repräsentanz der Wahrnehmungsberechtigten in den anderen Ausschüssen, die mit den Fragestellungen der Verteilung zu tun haben. Delegierte sollten auch in beratender oder beisitzender Funktion in andere Ausschüsse entsendet werden können, wie z.B.
- Verteilungsplankommission
- Wirtschaftsausschuss
- GEMA-Sozialkasse
- Tarifausschuss
- Aufsichtsrat
Unterstützung des Antrags zur Änderung von § 13 der Satzung der GEMA: “Delegierten steht das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats zu.”.
Unterstützung des Antrags zur Änderung von § 1 des vorläufigen Verteilungsplanes C der GEMA: “Veränderung der Zuschlagsverteilung”.
Unterstützung des Antrags zur Änderung von § 7 der Satzung der GEMA: “Reduzierung der finanziellen Hürden zur ordentlichen Mitgliedschaft”.
Unterstützung des Antrags zur Änderung des § 10 Nr. 5 der Satzung der GEMA: “Verlängerung der Ladungsfristen, frühere Versendung der Tagesordnung”.
Unterstützung des Antrags zur Änderung des §§ 10 Nr. 6a) und 12 Nr. 1 Abs. 2 der Satzung der GEMA: “Auskunftsanspruch durch Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzenden”.
Unterstützung des Antrags zur Änderung des § 13 der Satzung der GEMA: “Begrenzung der Wiederwahl des Aufsichtsrates auf drei aufeinander folgende Wiederwahlen”.
Unterstützung des Antrags zur Änderung der Verteilungspläne A und B der GEMA: “Ausnahmen im Zufluss an die GEMA Sozialkasse, wenn diese Entgelte der GEMA auf Grund der Aktivität ihres Verwaltungsapparates zur Durchführung von Verwaltungs- und Inkassoleistungen von Dritten zufließen”.
Weitere Themenschwerpunkte:
1. Setzen von Standards im Onlinegeschäft: Die Abrechnung, das Handling und speziell die Ausschüttung von über Download generierten Vergütungseinnahmen an die Berechtigten sind ein echtes Problem, das bei den Mitgliederversammlungen immer wieder bestätigt wird: Explodierende Nutzung von Online-Repertoire bei gleichbleibend niedrigen Einnahmen sowie parallel dazu starke Umsatzeinbrüchen in Millionenhöhe in den klassischen Geschäftsbereichen. Die Verwertungsgesellschaft/en, die Industrie (z.B. Softwarehersteller, die Abrechnungsprogramme herstellen oder E-Commerce-Plattformen, die digitalen Download bereitstellen) müssen Vorgaben erhalten, die diesem Problem Rechnung tragen.
Die Problemzonen sind: Mikropayment, fehlende Bezugsgrößen bei der Abrechnung, fehlende klare Aussagen über die Abrechnungs- und Auszahlungsmodalitäten sowie Repertoirezuordnungen.
Dieser Problematik müssen Standards folgen, bei der die GEMA europäischer Vorreiter sein kann. Vom Gesetzgeber können hier keine sinnvollen, fachlichen Lösungen erwartet werden.
2. Digitale Download-Verteilungsdaten
Die digitalen Daten sollen das Datenhandling gegenüber der papierbehafteten Werke-Abrechnung erleichtern. Das Gegenteil ist der Fall: Die Daten werden “nackt”, d.h. als Datenliste zum Download durch die GEMA zusammengestellt. Ständige Änderung der Schnittstellenbeschreibung verhindert den stabilen und kontinuierlichen Datenaustausch! Ausfallzuschläge im Sonderkonto: Hier gibt es immer noch Schwierigkeiten bei der Unterkonteneinrichtung in Bezug auf die Separierung von Abrechnungsdatensätzen sowie der richtigen Mitführung der Ausfallzuschläge im Sonderkonto.
Verbesserte Anwenderfreundlichkeit: Hier bestehen Schwächen. Das gilt auch für alle anderen Systeme wie Tonträgerlizenzierung, Single-Sign-On etc. Diese sind sehr arbeitsintensiv und langsam.
3. Optimierung der Werkausdrucke in Verbindung mit der “Erweiterten Online-Datenbank” für Mitglieder
Die Anforderung der eigenen Werkdaten ist bei der GEMA nicht kostenfrei. Die allgemein nutzbare GEMA-Datenbank zeigt, sowohl im Standard-, als auch im erweiterten Onlinebereich nur die Werke an, die bereits Gelder eingespielt haben (voll ausregistrierte Werke). Da subverlegte Werke nicht bestätigt werden und u.U. auch nicht recherchierbar sind, kommt man um einen Werkausdruck nicht herum, wenn man die Werknummer in Erfahrung bringen möchte. Die Praxis zeigt, dass papierhaft angemeldete und nicht bestätigte Subverlagswerke nicht zwingend immer in der GEMA-Datenbank als registriert landen und oftmals über die Abteilung Mechanische Vervielfältigungsrechte als unregistriert wieder auftauchen.
Werknummern werden von der GEMA nur dann kostenfrei mitgeteilt, wenn es sich um eine Katalogübernahme handelt, wobei der bereits existierende Katalog abgefragt wird. Später neu dazu registrierte Werke bleiben in Bezug auf die Werknummer unbekannt, wenn sie keine Gelder einspielen. Die Werknummer ist allerdings eine wichtige Bezugsgröße.
4. Verbesserte klare Formulierung der Reisekostenauslagen
Hier herrscht streckenweise blanke Willkür. So werden wahllos Abrechnungspositionen durch “fiktive Fantasiekosten” ersetzt, die streckenweise jeglicher Grundlage entbehren.
5. Massive Erhöhung der Serviceleistungen
PRS for Music bietet die besseren, ausführlicheren Abrechnungen sowie einen besseren Service (kostenfreie Nutzung der Onlineangebote (z. B. keine 50 Euro für eine Onlinenutzung, niedrigere Mitgliedergebühren etc.). Hier hat die GEMA großen Handlungsbedarf.
Hinter der GEMA stehen rund 65.000 Mitglieder. Das sind rund 65.000 Botschaften, die die GEMA im Außenbild prägen könnten. Leider fehlen hierzu die notwendigen Initiativen. Ich rege an, hier mit Aktionen tätig zu werden.
Dipl.-Ing. Stefan Braun, Delegierter der Berufsgruppe Verleger
gema_delegierter [at] stefanbraun [punkt] eu
GEMA Organisation – Delegierte der Berufsgruppe für Verleger
GEMA Organisation – Delegierte der Berufsgruppen für Komponisten, Texter und Verleger
GEMA Organisation